Europawahl am 09. Juni 2024

    Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstatten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf nur einmal wählen.

    Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen die Unionsbürger spätestens bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde stellen.

    Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter diesem Link oder bei der Gemeindeverwaltung.

     

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