Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Start Aktuelles
Aktuelles PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 06. Januar 2009 um 16:51 Uhr

 

 

  

Neue Kinderkrippe in Hilgertshausen offiziell eröffnet

 

Ein Freudentag war die Segnung und offizielle Eröffnung der Kinderkrippe St. Stephan am Sonntag, den 20. Juni 2010, für alle jungen Familien in der Gemeinde. Das was sowohl beim feierlichen Festgottesdienst in der Pfarrkirche als auch beim Festzug zur Krippe und beim anschließenden Sommerfest spürbar. Nicht einmal das schlechte Wetter konnte da die Festtagslaune trüben.

 

„Kinder sind unsere Zukunft“, mit diesen Worten begann Bürgermeister Hans Kornprobst seine Festrede und betonte besonders, wie sehr er sich über die große Resonanz bei den Einweihungsfeierlichkeiten freue. Mit der Kinderkrippe hätten Kirche und Gemeinde gemeinsam einen wichtigen Beitrag zu Betreuungsmöglichkeit von Kindern unter drei Jahren geschaffen.  Der Freistaat Bayern und die Diözese Augsburg haben mit ihren Zuschüssen kräftig mitgeholfen, die Gesamtkosten in Höhe von rund 600.000 Euro zu schultern.

Ein besonderes Lob gilt dem Architekten Richard Lugmair, der täglich auf der Baustelle war und die Arbeiten unter starkem Zeitdruck koordiniert hat. Bürgermeister Kornprobst zeigte sich davon überzeugt, dass sich nicht nur die Kinder in den neu gestalteten Räumen wohlfühlen werden, sondern mit dieser neuen Einrichtung auch der Ortskern von Hilgertshausen aufgewertet wird.

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1962 und diente zuletzt als Ruhesitz des verstorbenen Prälaten Alois Haas. Dessen Schwester, die mit dem Prälaten hier gewohnt hatte, staunte über den gelungenen Umbau zur Kinderkrippe.

Pfarrer Paul Riesinger erteilte den kirchlichen Segen, bevor er zusammen mit Bürgermeister und Architekt einen riesigen Schlüssel zur offiziellen Eröffnung präsentierte.

Für die Kinder stand an diesem Tag natürlich das Singen und Spielen im Mittelpunkt. Sie hatten sich nach ihren Vorstellungen sogar eine eigene kleine Krippe gebaut. Zu den weiteren Höhepunkten im Programm gehörte auch eine Falkner-Show, der Auftritt eines Zauberers und das Ponyreiten. Auch das Kinderschminken, das Gaudi-Angeln und Erbsenknallen waren Garanten dafür, dass nie Langeweile aufkommen konnte.

 

 

Der neue Personalausweis

 

Hier können Sie sich umfassend über den neuen Personalausweis informieren.

 

www.personalausweisportal.de

 

 

 

 

-        Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Hecken, Sträucher und lebenden Zäune so zurück, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehr ragen.

-        Verkehrsschilder müssen erkennbar bleiben und dürfen nicht zugewachsen sein.

-        Zur Vermeidung von Nachbarstreitigkeiten sollte darauf geachtet werden, dass der Überhang zu den Nachbargrundstücken zurück geschnitten und die zulässige Höhe nicht überschritten wird.

 

Rasenmähen ist nicht immer erlaubt

 

Jetzt ist sie wieder da, die Zeit des Rasenmähens, und mit ihr der Ärger über so manchen Störenfried, der seinen Mäher zum unpassenden Zeitpunkt anwirft. Dabei ist das per Gesetz geregelt, worauf die Gemeinde jetzt hinweist. An Sonn- und Feiertagen hat der Mäher in der Garage zu bleiben, ebenso vor sieben und nach 20 Uhr an Werktagen. Ausgenommen sind Geräte mit einem Schallleitungspagen von weniger als 88 Dezibel (A), sie dürfen abends bis 22 Uhr betrieben weden.

Der Betrieb von Rasenmähern sollte aber während er Mittags- und Abendstunden aus Gründen der Rücksichtnahme eingeschränkt werden (Empfehlung der Gemeinde im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen).

 

 

Das Bayerische Rote Kreuz informiert:

 

In der Zeit vom 05.07.2010 bis ca. Ende September 2010 für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Dachau, eine Fördermitgliederwerbung durch.

Die Mitarbeiter können sich anhand eines Ausweises legitimieren.

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG des Landratsamtes Dachau

 

Google Street View

Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine Darstellung

 

 

Auch im Landkreis Dachau führt Google für das Street View Projekt Aufnahmen durch.

 

Ziel des Projekts ist es, dass Aufnahmen der gesamten Erdoberfläche in ein für jedermann zugängliches Internetangebot eingestellt werden. Dabei werden die Aufnahmen aus einer so geringen Entfernung gemacht, dass man darauf durchaus Personen identifizieren kann.

 

In Deutschland werden seit 2008 für Google Street View Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. 2010 werden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahren dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab.

Informationen gibt es auf folgender Internetseite:

http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html.

 

Das Projekt ist datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig, wenn Google die im Rahmen des Straßenpanoramas aufgenommenen Personen, die Kfz-Kennzeichen sowie die Hausnummern anonymisiert.

 

Google hat sich gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden verpflichtet, alle Widersprüche zu beachten und die betreffenden Aufnahmen schon vor dem Einstellen ins Internet unkenntlich zu machen. Dazu ist es notwendig, Google Informationen zukommen zu lassen, aus denen erkennbar ist, um welche Grundstücke, Fahrzeuge bzw. Personen es sich handelt.

 

Wer bei Google Widerspruch gegen die Darstellung einlegen möchte findet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html), auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.vis.bayern.de/daten_medien/streetview.html), sowie der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell1.html) weitere Informationen sowie einen zum Herunterladen bereitgestellten Musterwiderspruch gegen die Aufnahmen von Google Street. Einen Widerspruch kann man auch per E-Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. senden.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 16. August 2010 um 19:49 Uhr