Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung


Allgemeine Informationen

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

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Rechtsgrundlagen

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Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823