Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung
Allgemeine Informationen
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stand: 26.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Lamprecht
EG.14
(08250) 998826
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825