Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft


Allgemeine Informationen

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.


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Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

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EG.01
Telefon (08250) 998811

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812