Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2GweO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811