Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden


Allgemeine Informationen

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823