Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang


Allgemeine Informationen

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Stand: 14.05.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Zweckverband Wasserversorgung Weilachgruppe
Schmarnzell 9
85250 Altomünster

(08254) 996030