Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Allgemeine Informationen
Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 30.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
Zweckverband Wasserversorgung WeilachgruppeSchmarnzell 9
85250 Altomünster
(08254) 996030