Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren


Allgemeine Informationen

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Stand: 30.07.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Zweckverband Wasserversorgung Weilachgruppe
Schmarnzell 9
85250 Altomünster

(08254) 996030