Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte


Allgemeine Informationen

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

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Stand: 31.01.2024


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