Außenbereichssatzung; Erlass


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825