Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Allgemeine Informationen
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 08.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Lamprecht
EG.14
(08250) 998826