Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Allgemeine Informationen
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
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Stand: 16.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825