Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Allgemeine Informationen
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Stand: 21.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
technisches BauamtHerr Peter Lang
EG.11
(08250) 998829
(08250) 998844