Fischereiabgabe; Zahlung
Allgemeine Informationen
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 12.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
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EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812