Fischereischein; Beantragung
Allgemeine Informationen
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Online Verfahren
Stand: 12.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812