Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung


Allgemeine Informationen

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Bearbeitungsdauer

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826