Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten


Allgemeine Informationen

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung

Fristen

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlagen

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Frau Tania Resenscheck
EG.15
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