Bestattung; Anmeldung
Allgemeine Informationen
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
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Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
FriedhofsverwaltungFrau Beate Burget
EG.01
(08250) 998814