Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.


Beschreibung

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

technisches Bauamt

 

Herr Peter Lang
EG.11
Telefon (08250) 998829
Telefax (08250) 998844