Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

 

Frau Beate Burget
EG.01
Telefon (08250) 998814