Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung


Allgemeine Informationen

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844