Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund


Allgemeine Informationen

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.


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Frau Tania Resenscheck
EG.15
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