Bürgerantrag; Einreichung
Allgemeine Informationen
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Online Verfahren
Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
(08250) 998823