Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
Allgemeine Informationen
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stand: 16.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825