Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen


Allgemeine Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.


Beschreibung

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Erster Bürgermeister

 

Herr Dr. Markus Hertlein
EG.16
Telefon (08250) 998822

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823