Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister


Allgemeine Informationen

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

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Stand: 20.08.2021


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