Sterbefall; Anzeige


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141