Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege


Allgemeine Informationen

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

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Stand: 16.01.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


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Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826