Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde


Allgemeine Informationen

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Online Verfahren


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844