Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Allgemeine Informationen
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 12.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825