Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812