Straußwirtschaft; Anzeige


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844