Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister


Allgemeine Informationen

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141