Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis


Allgemeine Informationen

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.


Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812