Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Allgemeine Informationen
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811