Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder


Allgemeine Informationen

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823