Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Allgemeine Informationen
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Stand: 08.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825