Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Formulare
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen § 14 Gewerbeordnung (GewO) § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) § 38 Gewerbeordnung (GewO) § 55c Gewerbeordnung (GewO) Rechtsbehelf Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen verwaltungsgerichtliche Klage Verwandte Themen
Anzeigepflicht
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Anzeigepflicht
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812