Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis


Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

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Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

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Telefon (08250) 998812

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811