Namen des Kindes; Erklärung


Allgemeine Informationen

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141