Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung


Allgemeine Informationen

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschreibung

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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
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