Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Allgemeine Informationen
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Beschreibung
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Stand: 03.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
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