Marktfestsetzung; Beantragung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Online Verfahren
Stand: 24.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812
(08250) 998844
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
(08250) 998844