Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811
Telefax (08250) 998844

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812
Telefax (08250) 998844