Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Beschreibung

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811
Telefax (08250) 998844

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812
Telefax (08250) 998844