Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
Allgemeine Informationen
Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 29.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812