Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung


Allgemeine Informationen

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Bearbeitungsdauer

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 

Stand: 29.10.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812