Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts


Allgemeine Informationen

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

 

Frau Beate Burget
EG.01
Telefon (08250) 998814