Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Verwandte Themen


Ansprechpartner

Steuern / Gebühren

 

Frau Andrea Doll
EG.06
Telefon (08250) 998836