Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823